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 FÖRDERUNG
Wohnbauförderung
Eigenmittelersatzdarlehen
MA 50
 REIHENHÄUSER ESSLING
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VORAUSSETZUNGEN

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Das neue Eigenheim wird zum ordentlichen Wohnsitz des Eigentümers.
Wohnnutzfläche: min. 30 m2;, max. 150 m2;.
Das geförderte Objekt wird zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig vom Förderungserwerber verwendet und ist zur ganzjährigen Benutzung geeignet.
Ein bisher verwendetes Eigenheim wurde binnen 6 Monaten nach Bezug des geförderten Objekts aufgegeben



Einkommensnachweis | Förderungsart

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