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VORAUSSETZUNGEN |
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Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
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Das neue Eigenheim wird zum ordentlichen Wohnsitz des Eigentümers.
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Wohnnutzfläche: min. 30 m2;, max. 150 m2;.
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Das geförderte Objekt wird zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig vom Förderungserwerber verwendet und ist zur ganzjährigen Benutzung geeignet.
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Ein bisher verwendetes Eigenheim wurde binnen 6 Monaten nach Bezug des geförderten Objekts aufgegeben
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Einkommensnachweis | Förderungsart
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Druckbare Version
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