|
Eigenheim Als Eigenheim gilt ein Gebäude mit ein oder zwei selbständig benutzbaren Wohnungen, die zur Benutzung durch den Eigentümer bestimmt sind. Reihenhäuser werden in Bezug auf Förderungen wie Eigenheim...
|
|
Anspruch Anspruch auf eine Förderung haben österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren jährliches Familiennettoeinkommen folgende Werte nicht übersteigt:
|
|
Einkommensnachweis Personen, welche einkommensteuerpflichtig sind, haben eine Kopie des Einkommenssteuerbescheids des letzten veranlagten Kalenderjahrs vorzuweisen. Arbeitnehmer, welche nicht der Einkommenssteuerpfli...
|
|
Voraussetzungen Das neue Eigenheim wird zum ordentlichen Wohnsitz des Eigentümers. ...
|
|
Förderungsart Reihenhaus - Eigenheime werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. Die Gewährleistung des Darlehens unterliegt bestimmten Förderungs-Voraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche. La...
|
|
Laufzeit Das Darlehen ist mit einem Prozent (der Darlehenssumme) pro Jahr verzinst. Die Darlehenslaufzeit beginnt ab Bezug der Wohnungen, spätestens aber nach der Fertigstellungsanzeige, sofern das Darlehe...
|
|
Erforderliche Unterlagen Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommenssteuerbescheide des Vorjahres Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder
|
 |