Reihenhaus - Eigenheime werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. Die Gewährleistung des Darlehens unterliegt bestimmten Förderungs-Voraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche. Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungen sind ebenfalls geregelt.
Wohnnutzfläche
Der Fixbetrag des Darlehens beträgt 365 € je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche, wobei die tatsächliche Nutzfläche die Höchstgrenze darstellt. Unterschieden wird zwischen angemessener Wohnnutzfläche und tatsächlicher Wohnnutzfläche: Die angemessene Wohnnutzfläche dient als Multiplikator zur Ermittlung der Förderungshöhe. Das Ausmaß der angemessenen Wohnnutzfläche wird - je nach Familiengröße - individuell festgelegt.
Folgende Staffelung ist vorgesehen:
Personenanzahl + Wohnnutzfläche 1 Person - 50 m2; 2 Personen - 70 m2; 3 Personen - 85 m2; 4 Personen - 100 m2; 5 Personen - 115 m2; Sechs Personen - 130 m2;
Bei Jungfamilien (kein Mitglied hat das 40. Lebensjahr vollendet): zusätzlich 15 Quadratmeter. Das Darlehen kann maximal 54.750 € umfassen. Diese Summe wird bei einem Haushalt von mindestens 8 Personen oder bei einer Jungfamilie mit mindestens 7 Personen erreicht, wenn das Eigenheim die maximale Wohnnutzfläche von 150m2; erreicht. Bei allen Personen muss es sich um nahe stehende Personen, wie Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährte, handeln. Tatsächliche Wohnnutzfläche: Zusätzlich darf die tatsächlich errichtete Wohnnutzfläche nicht mehr als 150 Quadratmeter betragen. Sollte die (rechnerisch) angemessene Wohnnutzfläche die tatsächlich hergestellte Wohnnutzfläche übersteigen, kann nur im Ausmaß der tatsächlichen Wohnnutzfläche gefördert werden.
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