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EINKOMMENSNACHWEIS |
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Wie weise ich das Einkommen nach?
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Personen, welche einkommensteuerpflichtig sind, haben eine Kopie des Einkommenssteuerbescheids des letzten veranlagten Kalenderjahrs vorzuweisen. Arbeitnehmer, welche nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegen haben den Lohnzettel des vorangegangenen Kalenderjahrs vorzulegen.
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Zum Einkommen zählen:
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Erhaltene Alimente, Karenzgeld (Wochengeld), Arbeitslosengeld, Sondernotstand, AMFG - Beihilfe, Krankengeld, Stipendien von inländischen Universitäten, Lehrlingsentschädigung, Präsenz- und Zivildienstentgelt und Sozialhilfe.
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Nicht zum Einkommen zählen:
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Familienbeihilfen, Zusatzrenten für Schwerversehrte zu einer gesetzlichen Unfallversorgung, außergewöhnliche Belastungen für Behinderte gem. §§34 und 35 Einkommenssteuergesetz 1988, Pflegegelder, Blindenbeihilfen und Behindertenbeihilfen.
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Anspruch | Voraussetzungen
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