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EINKOMMENSNACHWEIS

Wie weise ich das Einkommen nach?

Personen, welche einkommensteuerpflichtig sind, haben eine Kopie des Einkommenssteuerbescheids des letzten veranlagten Kalenderjahrs vorzuweisen. Arbeitnehmer, welche nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegen haben den Lohnzettel des vorangegangenen Kalenderjahrs vorzulegen.


Zum Einkommen zählen:

Erhaltene Alimente, Karenzgeld (Wochengeld), Arbeitslosengeld, Sondernotstand, AMFG - Beihilfe, Krankengeld, Stipendien von inländischen Universitäten, Lehrlingsentschädigung, Präsenz- und Zivildienstentgelt und Sozialhilfe.


Nicht zum Einkommen zählen:

Familienbeihilfen, Zusatzrenten für Schwerversehrte zu einer gesetzlichen Unfallversorgung, außergewöhnliche Belastungen für Behinderte gem. §§34 und 35 Einkommenssteuergesetz 1988, Pflegegelder, Blindenbeihilfen und Behindertenbeihilfen.


Anspruch | Voraussetzungen

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