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 FÖRDERUNG
Wohnbauförderung
Eigenmittelersatzdarlehen
MA 50
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ANSPRUCH

Anspruch

Anspruch auf eine Förderung haben österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren jährliches Familiennettoeinkommen folgende Werte nicht übersteigt:


Personenanzahl Einkommensgrenze

1 Person - 37.110 €
2 Personen - 55.300 €
3 Personen - 62.580 €
4 Personen - 69.860 €
Jede weitere Person + 4.070 €

Als Familieneinkommen gilt das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen.


Eigenheim | Einkommensnachweis

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