Anspruch auf eine Förderung haben österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren jährliches Familiennettoeinkommen folgende Werte nicht übersteigt:
Personenanzahl Einkommensgrenze
1 Person - 37.110 € 2 Personen - 55.300 € 3 Personen - 62.580 € 4 Personen - 69.860 € Jede weitere Person + 4.070 €
Als Familieneinkommen gilt das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen.
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