Sämtliche Räume im Keller und in den Wohngeschossen bekommen eine malerfertige Oberfläche, d.h. die endgültige Oberflächengestaltung obliegt Ihrem Maler. In den Sanitärräumen sind die Wände für eine Verfliesung bis 2 m Höhe gerichtet, darüber wieder eine malerfertige Oberfläche.